Jeder Nachdruck oder anderweitige Verwertung der Zeichnungen ist honorarpflichtig. Über Art und Umfang der Nutzung und den hierdurch entstehenden Honorierungsanspruch treffen der Urheber und der Nutzer direkte Vereinbarungen. Gleiches gilt für Auftragsarbeiten.

Darüber hinaus gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Zustimmung des Urhebers.
Für die Nutzung durch Redaktionen und Verwerter aus bereits bestehenden Geschäftsverbindungen gelten die bereits zuvor vereinbarten Verwertungsbedingungen und Honorarvereinbarungen.
Im Falle des Abdrucks erhält der Urheber kostenfrei ein Belegexemplar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

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